Rechtsschutzversicherung

Ein Rechtsstreit kann in vielen Situationen unausweichlich sein. Ob nach einem Autounfall, beim Erhalt der Kündigung oder aber bei einem Streit zwischen Nachbarn. Um sein Recht durchsetzen zu können, muss oftmals ein Anwalt hinzugezogen werden, in einigen Fällen schließt sich sogar ein Rechtsprozess an.
In derartigen Situationen ziehen sich viele Menschen zurück, denn sie scheuen den Prozess, da hierdurch enorme Kosten, die je nach Streitwert einige Tausend Euro betragen können, entstehen. Diese Kosten können oder sollen nicht bezahlt werden, so dass auf das eigene Recht verzichtet wird.
Doch dies muss nicht sein, und zwar mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Sie gibt jedem Versicherten die Möglichkeit, einen notwendigen Prozess zu führen, die Kosten hierfür übernimmt dann die Rechtsschutzversicherung. Übernommen werden in diesem Zusammenhang nicht nur die Kosten des Anwalts, sondern auch die Gerichtskosten und, sofern notwendig, die Kosten für Zeugen oder auch Gutachter.
Die Rechtsschutzversicherung wird von nahezu allen Versicherungsunternehmen und für zahlreiche Bereiche angeboten. So gibt es zum einen die Verkehrsrechtsschutzversicherung, die bei Streitigkeiten im Verkehrsrecht eintritt, auch der Privatrechtsschutz, der Berufsrechtsschutz sowie der Mieterrechtsschutz sind häufig im Angebot. Bei Vertragsabschluss haben Versicherte dann die Möglichkeit, den Umfang ihrer Rechtsschutzversicherung zu wählen. Somit kann die Versicherung individuell auf die persönliche Lebenssituation abgestimmt werden. Menschen, die im Eigenheim leben, benötigen sicher keinen Mieterrechtsschutz, Arbeitnehmer hingegen sollten möglichst über einen Berufsrechtsschutz verfügen. Für Selbstständige und Freiberufler gibt es eine spezielle Rechtsschutzversicherung, die auf diese Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Der Beitrag der Rechtsschutzversicherung orientiert sich in erster Linie an den gewählten Leistungen. Durch die Einbeziehung eines Selbstbehalts, der je Versicherungsfall dann selbst übernommen werden kann, kann die Prämie reduziert werden. Der Selbstbehalt ist zwischen 150-600 Euro möglich.
Wichtig ist, dass die Rechtsschutzversicherung nicht unmittelbar nach dem Abschluss in Anspruch genommen werden kann. In der Regel müssen Versicherte eine Wartezeit von drei Monaten einhalten. So will die Versicherung natürlich verhindern, dass die Versicherung erst bei Eintritt eines Rechtsfalls abgeschlossen wird.